16.11.2023
Am Sonntag, 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten die Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Deswegen erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Steuersätze: Normalsatz neu 8.1 % (bisher 7.7 %), Sondersatz für Beherbergungsleistungen neu 3.8 % (bisher 3.7 %), Reduzierter Steuersatz neu 2.6 % (bisher 2.5 %). Diese Erhöhung der Steuersätze bedingt auch Anpassungen bei den Saldosteuersätzen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Für Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.