Härtefallverordnung Kanton Bern

19.01.2021

Ab sofort können die Anträge zur Sofortunterstützung der Härtefälle im Kanton Bern eingereicht werden! Weitere Details dazu und den entsprechenden Link finden Sie im Beitrag (bitte auf diesen Beitrag klicken).

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Januar 2021 weitgehende Verschärfungen beschlossen,
um die Corona-Pandemie zu bekämpfen. Zusätzlich hat er auch die Härtefallverordnung angepasst.
Nachfolgend die wichtigsten Anpassungen der Härtefallverordnung vom Bund:
•    Betriebe, welche seit dem 1. November 2020 während mindestens 40 Kalendertagen behördlich
     geschlossen wurden, gelten neu automatisch als Härtefälle (insbes. Restaurants, Bars, Diskotheken
     sowie Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe). Sie müssen keinen Nachweis einer Umsatzeinbusse
     von 40 % erbringen.
•    Betriebe, welche in den Monaten Januar bis Juni 2021 im Zusammenhang mit behördlich angeordneten
     Massnahmen Umsatzrückgänge erleiden, können als Bemessungsgrundlage für den Umsatzrückgang
     von 40 % neu den Umsatz der letzten 12 Monate anstelle des Jahresumsatzes 2020 verwenden (bspw.
     Winterskibetrieb April 2020 bis März 2021).
•    Erhöhung für A-fonds-perdu-Beiträge: Neu können die  Kantone für alle Unternehmen 20 % anstatt wie
     bisher 10 % des Jahresumsatzes und bis zu maximal CHF 750‘000 pro Unternehmen anstatt wie bisher
     CHF 500‘000 Sofortunterstützung leisten.

Die Umsetzung  erfolgt auf Kantonsebene. Der Kanton Bern übernimmt die obgenannten Anpassungen und setzt die Verordnung auf den 18. Januar 2021 in Kraft.

Die Antragsformulare stehen ab sofort zur Verfügung (siehe untenstehender Link)!

Unser Team steht Ihnen für Fragen und Umsetzungsarbeiten gerne zur Verfügung.

EXPERT SUISSE

Treuhand Arn & Partner AG
Marktplatz 9b, 3250 Lyss
032 387 92 92
info(at)arn-treuhand.ch

Mitglied TREUHAND SUISSE